Der Unterschied zwischen Dienstreise und Entsendung


Unter einer Dienstreise kann man nur die Reise verstehen, die nicht eine ordentliche Arbeitsdurchführung auf dem Sitz des Arbeitgebers bzw. am vertragsvereinbarten Ort vorstellt.

Aus der Gerichtspraxis kann man zusammenfassen, dass eine Dienstreise nur die Reise ist, die keine ordentliche Arbeit auf dem Sitz des Arbeitgebers  bzw. an dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Ort vorstellt (Urteil I U 149/2010, Urteil X Ips 387/2011, Urteil VIII Ips 215/2007) (erreichbar in slowenischer Sprache). Das Gericht hat bestimmt, dass die Arbeitnehmer, die ihre Arbeit die ganze Zeit im Ausland, außerhalb des Sitzes des Arbeitgebers bzw. seiner Filialen durchgeführt haben, nicht auf der Dienstreise waren sondern sie entsandt worden sind. Aus diesem Grund steht ihnen Tagegeld nicht zu. Aus Feststellungen des Gerichts ergibt sich, dass sich Arbeitsstellen der entsandten Arbeitnehmer im Ausland befunden haben. Diese Arbeitnehmer waren also nicht täglich auf der Dienstreise im Ausland und deshalb gibt es auch keine Grundlage für die Auszahlung des Tagegelds als Ersatz von Reisekosten.