Entsendungen in Slowenien


Ein Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (im weiteren Text: fremder Arbeitgeber) kann im Sinne der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, seine Beschäftigten in die Republik Slowenien entsenden, unter Bedingung, dass er im EU-Mitgliedstaat, in dem er seinen Sitz hat, einen erheblichen Teil seiner Tätigkeit ausübt.

Entsendungsformen


Die Entsendung von bei einem fremden Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmern in die RS im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen ist auf folgenden Weisen möglich:                        

  • Die Leistung wird auf Rechnung und unter Aufsicht des fremden Arbeitgebers aufgrund des mit dem Besteller der Leistung abgeschlossenen Vertrags durchgeführt;
  • Die Leistung wird auf Rechnung und unter Aufsicht des fremden Arbeitgebers ohne einen mit dem Besteller der Leistung abgeschlossenen Vertrag durchgeführt und zwar im Falle, das es sich um die Leistungen handelt, für deren Durchführung der fremde Arbeitgeber registriert ist und bei denen es wegen ihrer Natur keinen Besteller gibt;
  • Die Leistung wird aufgrund der Akte über die Entsendung in eine Anstalt oder in eine wirtschaftliche Gesellschaft mit Sitz in der RS, mit der der fremde Arbeitgeber durch das Kapital verbunden ist;
  • die Entsendung wird im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen zugunsten des Benutzers mit Sitz bzw. Wohnort in der RS durchgeführt