Pflichten der entsandten Arbeitnehmer


Pflichten der entsandten Arbeitnehmer


Fremde, die von einem fremden Arbeitgeber in die RS entsandt wurden, um dort Dienstleistungen zu erbringen, müssen in der Zeit der Entsendung einen geordneten Aufenthalt im Einklang mit den Bestimmungen des Fremdengesetzes haben.