Gesetzgebung


Der Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern zwischen den EU/EWG-Mitgliedstaaten ist an die internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen gebunden, die Grundrechte und Pflichten der betroffenen Seiten regeln. Das Arbeitsrecht gehört traditionell zwar zum Rahmen der autonomen Regelung einzelner EU-Mitgliedstaaten. Das Niveau des Schutzes der Arbeiterrechte ist aber in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Zum Zwecke der Abstimmung der Vorschriften mit Bezug auf den minimalen Schutz der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Benutzer, wurden von der Seite des Europäischen Parlaments und des Rates die Richtlinien 96/71/EG und 2014/67/EU aus dem Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern und einige andere Verordnungen angenommen. Falls für die Zeit der Entsendung des Arbeitnehmers wegen Erbringung von Dienstleistungen in ein anderes EU-Mitgliedstaat noch weiter das Recht des Mutterstaates mit einem niedrigeren Niveau des Schutzes der Arbeiterrechte benutzt wäre, könnte das einen Wettbewerbsvorteil des fremden Dienstleistungserbringers gegenüber den einheimischen Dienstleistungserbringern zur Folge haben.