Die slowenische nationale Gesetzgebung


Während die Bestimmungen der Verordnungen, die die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit regeln, unmittelbar verwendet werden, werden aber die Bestimmungen der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung der Arbeitnehmer im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ins Gesetz über Arbeitsverhältnisse (erreichbar in slowenicher Sprache) (Amtsblatt der RS, Nr. 21/13, 78/13 – Berichtigung und 47/15 – ZZSDT) und ins Gesetz über Beschäftigung, Selbstbeschäftigung und Fremdenarbeit (erreichbar in slowenicher Sprache) (Amtsblatt der RS, Nr. 47/15) übertragen, wobei die Bedingungen des Eintritts und Aufenthalts der entsandten Arbeitnehmer durch das Fremdengesetz entsprechend geregelt werden (erreichbar in slowenicher Sprache) (Amtsblatt der RS, Nr. 45/14 – amtlich gereinigter Text, 90/14, 19/15 und 47/15 – ZZSDT).

Die Bestimmungen der Richtlinie 2014/67/EU sind im Augenblick in der Phase der Übertragung in die slowenische nationale Rechtsordnung.