Entsandten Arbeitnehmer


Freier Dienstleistungsverkehr, der bei freiem Personen-, Waren- und Kapitalverkehr eine der vier Grundfreiheiten darstellt, aufgrund deren der im Vertrag über die Europäische Union definierte EU-Binnenmarkt wirkt, bedeutet, dass ein Unternehmen oder Einzelunternehmen, das die Bedingungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit in seinem Land erfüllt, diese Tätigkeit wo immer innerhalb der EU ausüben kann. So kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in ein anderes Land entsenden, damit er dort für ihn im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung eine bestimmte Arbeit durchführt (der Arbeitnehmer wird in ein anderes Land entsandt).

Für wen ist diese Seite gedacht?


Um eine bessere Übersicht über die Rechte und Pflichten in der Situation der Arbeitnehmerentsendung sicherzustellen, will die Webseite napotenidelavci.si das Interesse der breitesten Öffentlichkeit wecken. Dabei ist der Text so zusammengesetzt, dass spezifische Gruppen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, zuständige öffentliche Angestellte) die relevanten Informationen über die Entsendung in die Republik Slowenien oder aus der Republik Slowenien (im weiteren Text RS genannt) einfach finden können.

Definition der entsandten Arbeitnehmer


In der Richtlinie 96/71/EG wird ein entsandter Arbeitnehmer als Arbeitnehmer definiert, der für einen begrenzten Zeitraum im Hoheitsgebiet eines EU-Landes arbeitet, in dem er nicht normalerweise arbeitet.

Entsendungsformen


  • Die Entsendung von Arbeitnehmern in das Gebiet eines EU-Mitgliedstaates auf eigene Rechnung und unter eigener Führung aufgrund des abgeschlossenen Vertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Leistungsempfänger
  • Die Entsendung von Arbeitnehmern in eine Anstalt oder in ein Unternehmen im Besitz der Gruppe, die sich im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates befindet
  • Wenn das Arbeitsvermittlungsunternehmen die Dienstleistung eines Arbeitnehmers an den Benutzer übermittelt, der seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates hat

Entsendungen in Zahlen


Die Bescheinigung A1, die vom Krankenversicherungsamt der Republik Slowenien (ZZZS) ausgestellt wird, ist auch ein statistischer Zeiger der Frequenz der Entsendungen aus Slowenien. Die Zahl der ausgegebenen Formulare A1 spiegelt die Zahl der Entsendungen wieder. Sie spiegelt aber nicht auch die Zahl der entsandten Arbeitnehmer in einem Jahr wieder.

Die Angaben zu den Entsendungen nach Slowenien aus den EU- und EWG-Mitgliedstaaten werden aber aufgrund der Anmeldungen des Beginns der Dienstleistungserbringung erworben, die beim Arbeitsamt der RS eingereicht werden.

126.185

A1-Formulare sind im Jahr 2015 vom Krankenversicherungsamt der Republik Slowenien (ZZZS) ausgegeben worden. Davon etwa 61.000 für die Arbeit in Deutschland, 35.000 für die Arbeit in Österreich und 6.500 für die Arbeit in Italien.

46.617

Arbeitnehmer sind im Jahr 2015 zur Arbeit ins Ausland entsandt worden (einige mehrmals).