Die internationale Gesetzgebung für das EU/EWG Gebiet


Die internationale Gesetzgebung auf dem Gebiet der EU/EWG können wir auf zwei Gruppen der rechtlichen Grundlagen verteilen, die das Gebiet der Arbeitnehmerentsendung regeln.

Die erste Gruppe der Regeln regelt den Verlauf der Dienstleistungserbringung, die Sicherstellung der minimalen Standards, die die Dienstleistungserbringer seinen entsandten Arbeitnehmern sicherstellen müssen, die Aufsicht und Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsorganen und den Zugang zu Schlüsselinformationen. Für die erste Gruppe sind vor allem 2 Dokumente wichtig: Die Richtlinie 96/71/EG (bestimmt  minimale Arbeiterrechte) und die Richtlinie 2014/67/EG (bestimmt die Anwendung und Durchführung der Richtlinie 96/71/EG).

Die zweite Gruppe der Regeln regelt aber die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die die Bedingungen bestimmt, unter denen die gewonnenen Rechte auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit auch im Falle der Arbeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat bewahrt werden. Diese Regeln begrenzen die Arbeit des entsandten Arbeitnehmers auch zeitlich. Auf diesem Gebiet sind Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EG) Nr. 987/2009 und (EG) Nr. 1231/2010 (diese Verordnung bezieht sich auf Staatsbürger der Drittstaaten) relevant. (den vollen Titel der Verordnungen gibt es in der Fortsetzung des Textes).